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Haupt- & Abgasuntersuchung

Haupt- & Abgasuntersuchung

Wir führen folgende Untersuchungen durch:

  • TÜV / Hauptuntersuchung
  • AU / Abgasuntersuchung
  • LKW/TÜV bis 3,5 Tonnen
  • Wohnmobile Wohnwagen Anhänger

Termine zur Durchführung der Hauptuntersuchung:

Montags 14:30 Uhr
Mittwochs 10:00 Uhr
Freitags 10:00 Uhr

und nach Absprache, durchgeführt durch den TÜV Süd.

Auch helfen wir Ihnen bei Eintragungen und Sonderuntersuchungen. Vollabnahmen für Ihren Oldtimer führen wir ebenfalls gerne für Sie durch.
Und sollte mal etwas nicht in Ordnung sein profitieren Sie von unserer günstigen Werkstatt. Auch alte Schätzchen bringen wir sicher in Stand, damit die Hauptuntersuchung nicht zum Albtraum wird.

Weitere Informationen

Die Abgasuntersuchung (AU):

Was wäre unbeschwerte Mobilität ohne eine lebenswerte Umwelt? Deshalb bittet der Gesetzgeber alle Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor zur regelmäßigen Abgasuntersuchung. Lassen Sie die Umwelt aufatmen.

Wann haben Sie Ihren nächsten Prüftermin?

Ihren nächsten Prüftermin erkennen Sie:

  • Am Datum im letzten AU-Prüfbericht
  • An der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen (Die nach oben weisende Zahl steht für den Monat. Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr an.)

Bei Kraftfahrzeugen mit elektronischem Onboard-Diagnose-System wird die Abgasuntersuchung seit dem 01.04.2006 zusammen mit der HU durchgeführt.
So ist zum Beispiel ein Auto in der Regel alle zwei Jahre für die Hauptuntersuchung fällig, bei der die Experten vom TÜV Süd Bremsen, Beleuchtung und Co. ordentlich auf den Zahn fühlen – zu Ihrer Sicherheit. Bei der Abgasuntersuchung haben die Experten vom TÜV Süd übrigens nicht nur die Umwelt im Blick. Ein übermäßiger Schadstoff-Ausstoß kann beispielsweise auf einen Defekt am Fahrzeug hinweisen, der Sie übermäßig viel Kraftstoff kostet.

Die Plakette: Das Wichtigste zu HU/AU im Überblick

  • Seit 1. Dezember 1999 gilt für die HU die so genannte Rückdatierung: Wer also beispielsweise sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen lässt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Natürlich können Sie die HU auch vorziehen, wenn etwa die Untersuchung noch ein halbes Jahr Zeit hat, das Auto aber mit dem begehrten Zusatz „TÜV neu“ verkauft werden soll.
  • Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen.
  • Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU.
  • Für den Fall, dass der Prüfbericht einmal verloren geht, hat TÜV
    Rheinland für Sie eine einfache Regelung: Mit Fahrzeugschein oder -brief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II) beim nächsten TÜV Rheinland vorbeikommen, dort wird eine Zweitschrift des Prüfberichts gefertigt.
  • Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie Personenkraftwagen behandelt. Bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen ist die Haupt- und Abgasuntersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate durchzuführen. Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur technischen Untersuchung. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt dann wieder eine jährliche Hauptuntersuchung an.
  • Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU/AU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 1 Punkt in Flensburg. Das Verwarnungsgeld hat übrigens nichts mit TÜV Rheinland zu tun und wird nicht etwa “automatisch auf die Hauptuntersuchung draufgerechnet”.